Aktualisiert: 19.9.2024
Aktualisiert: 19.9.2024
Die Firmung ist – nach der Taufe und dem (regelmäßigen) Empfang der heiligen Kommunion – das dritte Eingliederungssakrament in die Kirche. PatInnen haben den kirchlichen Auftrag, diese Eingliederung immer wieder zu unterstützen. Das setzt voraus, dass sie
Haben Sie in Ihrem Familien- oder Freundeskreis jemanden, der
Eltern können nicht PatInnen ihrer eigenen Kinder sein. Die PatInnen versprechen ja bei der Taufe, die Eltern zu unterstützen – sind also eine zusätzliche Ressource für die Eltern. Eltern können aber Firmbuddies sein.
Die Firmung kann auch ohne PatIn gespendet werden. Oder eben mit einer (einem) Firmbuddy.
Alternativ zu den PatInnen können Buddies die FirmkandidatInnen dem Firmspender vorstellen (sie bei der Feier der Firmung „nach vorne begleiten“). Auch Eltern kommen (im Unterschied zum PatInnenamt) für diese Aufgabe in Frage. Buddies sollen zumindest christlich getauft sein (egal ob katholisch, evangelisch, orthodox oder in einer anderen christlichen Konfession) und sich auch zur Mitgliedschaft in ihrer Kirche bekennen (also nicht aus ihrer Kirche ausgetreten sein). Idealerweise sind die Buddies auch zumindest einige Jahre an Lebenserfahrung reifer als die Firmlinge.
In die kirchlichen Matriken (Bücher) als PatIn eingetragen werden kann nur, wer die kirchenrechtlichen Voraussetzungen für das Patenamt erfüllt. Dafür brauchen wir, wenn die PatInnen in der Erzdiözese Wien (Stadt Wien und östliches Niederösterreich) getauft wurden, nur den Namen und das Geburtsdatum der PatInnen. Im Ausland getaufte PatInnen bringen bitte eine Bestätigung aus Ihrem Heimatland mit, dass sie die kirchenrechtlichen Kriterien für das Patenamt erfüllen. Beim Anmeldeabend erfahren Sie, wann genau Sie uns diese Dokumente bitte zukommen lassen.