Firmpaten
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Firmpaten

Aktualisiert: 19.9.2024

PatInnen: ein kirchliches Ehrenamt

Die Firmung ist – nach der Taufe und dem (regelmäßigen) Empfang der heiligen Kommunion – das dritte Eingliederungssakrament in die Kirche. PatInnen haben den kirchlichen Auftrag, diese Eingliederung immer wieder zu unterstützen. Das setzt voraus, dass sie

  • selbst am kirchlichen Leben teilnehmen (v.a. regelmäßig den Sonntagsgottesdienst mitfeiern) und
  • den katholischen Glauben aus eigener Erfahrung kennen(lernen möchten) – also auch praktizieren (möchten).
  • Sie sollen selbst getauft und gefirmt sein (und, falls verheiratet, kirchlich getraut sein) und bekennendes Mitglied der katholischen Kirche (also nicht ausgetreten).
  • Das Kirchenrecht empfiehlt, dass die Taufpatin (der Taufpate) nach Möglichkeit auch Firmpatin (-pate) ist.

 

Haben Sie in Ihrem Familien- oder Freundeskreis jemanden, der

  • alle diese Voraussetzungen erfüllt – und auch einen „guten Draht“ zu Ihrer/m Firmkandidatin/en hat oder entwickeln möchte? Wunderbar!
  • zumindest einen Teil der Voraussetzungen erfüllt? Vielleicht ist die Aussicht, FirmpatIn zu werden, auch ein Ansporn, die eigene Kirchenverbundenheit wieder zu stärken. Wer getauft, aber noch nicht gefirmt ist, kann die Zeit bis zur Firmung nutzen, die eigene Firmvorbereitung (in unserer Pfarre oder anderswo) nachzuholen, und dann gemeinsam mit dem Patenkind gefirmt werden.

 

Eltern können nicht PatInnen ihrer eigenen Kinder sein. Die PatInnen versprechen ja bei der Taufe, die Eltern zu unterstützen – sind also eine zusätzliche Ressource für die Eltern. Eltern können aber Firmbuddies sein.

 

Die Firmung kann auch ohne PatIn gespendet werden. Oder eben mit einer (einem) Firmbuddy.

Buddies als Alternative

Alternativ zu den PatInnen können Buddies die FirmkandidatInnen dem Firmspender vorstellen (sie bei der Feier der Firmung „nach vorne begleiten“). Auch Eltern kommen (im Unterschied zum PatInnenamt) für diese Aufgabe in Frage. Buddies sollen zumindest christlich getauft sein (egal ob katholisch, evangelisch, orthodox oder in einer anderen christlichen Konfession) und sich auch zur Mitgliedschaft in ihrer Kirche bekennen (also nicht aus ihrer Kirche ausgetreten sein). Idealerweise sind die Buddies auch zumindest einige Jahre an Lebenserfahrung reifer als die Firmlinge.

In die kirchlichen Matriken (Bücher) als PatIn eingetragen werden kann nur, wer die kirchenrechtlichen Voraussetzungen für das Patenamt erfüllt. Dafür brauchen wir, wenn die PatInnen in der Erzdiözese Wien (Stadt Wien und östliches Niederösterreich) getauft wurden, nur den Namen und das Geburtsdatum der PatInnen. Im Ausland getaufte PatInnen bringen bitte eine Bestätigung aus Ihrem Heimatland mit, dass sie die kirchenrechtlichen Kriterien für das Patenamt erfüllen. Beim Anmeldeabend erfahren Sie, wann genau Sie uns diese Dokumente bitte zukommen lassen.